Ihre Fragen. –
Unsere Antworten.

Hier können Sie sich rund um das Thema Spange und den Besuch bei uns in der Praxis Informieren.

 Was ist ein Kieferorthopäde?

Ein Kieferorthopäde ist ein speziell weitergebildeter Zahnarzt. In Bayern muss im Anschluss an das Studium der Zahnheilkunde eine vierjährige Weiterbildung in speziellen Weiterbildungsstätten (z.B. Universitätsklinikum) erfolgen. Diese muss ganztägig und hauptberuflich stattfinden. Das Postgraduiertenprogramm „Curriculum Kieferorthopädie in Bayern“ sieht zusätzlich 1200 Stunden für die Weiterbildung und diverse Kriterien für behandelte Fälle vor. Nach dem Ablegen der Fachzahnarztprüfung ist man nach etwa zehnjähriger Aus- und Weiterbildung zum Führen der Bezeichnung „Kieferorthopäde“ oder „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ berechtigt.

Im Vergleich:
Zahnarzt MSc Kieferorthopädie:

Die Ausbildung zum „Master of Science (MSc) für Kieferorthopädie“ kann nebenberuflich erfolgen. Es werden keine speziellen Kriterien an die Ausbildungsstätte gestellt und sie muss in keiner kieferorthopädischen Fachpraxis erfolgen. Die Weiterbildungsdauer umfasst 45 Tage.

Im Vergleich: Zahnarzt mit Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie:

Für diese Bezeichnung wird keinerlei Prüfung abgelegt. Jeder Zahnarzt kann die entsprechende Bezeichnung führen und kieferorthopädisch tätig sein.

 Was machen wir?

Der Kieferorthopäde behandelt Zahn-, Kieferfehlstellungen und Funktionsstörungen des Kiefers. Das Ziel der Behandlung ist ein gesundes, gut funktionierendes Gebiss und ein ästhetisches Lächeln.

Welche Kosten entstehen?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit einen Großteil der Behandlungskosten bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr; bei Erwachsenen nur in Ausnahmefällen.

Die Behandlungskosten sind bei jedem Patienten schon vor Behandlungsbeginn genau kalkulierbar und verteilen sich über einen längeren Zeitraum.

Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Meist werden die Eltern kleinerer Kinder vom Haus- oder Schulzahnarzt auf Fehlstellungen hingewiesen; Behandlungen vor dem sechsten Lebensjahr sind allerdings selten.

Viele Therapien werden um das zehnte Lebensjahr begonnen, wenn der Wechsel der Seitenzähne beginnt; man sollte mit der Erstuntersuchung nicht warten, bis alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind, denn zu diesem Zeitpunkt ist das Körperwachstum oftmals schon recht weit fortgeschritten, so dass eine Beeinflussung des Kiefer- und Gesichtswachstums nur mehr bedingt möglich ist. Den genauen Behandlungsbeginn legt der Kieferorthopäde fest.

Zahnregulierungen können in jedem Alter, also auch bis ins hohe Erwachsenenalter, nach vorheriger Diagnostik ohne Probleme durchgeführt werden.

Was passiert beim ersten Termin?

Üblicherweise stellen sich jüngere Kinder mit Ihren Eltern bei uns vor. Zunächst möchte sich der Behandler einen Eindruck über den zukünftigen Patienten verschafffen:

  • Sprechgewohnheiten
  • Schluckgewohnheiten
  • Atemgewohnheiten

Danach führt man eine klinische Untersuchung des Gesichts durch. Dabei werden Profil, Gesichtsproportion und die Linien der Gesichtsästhetik betrachtet.

Anschließend erfolgt idealerweise eine funktionelle Untersuchung der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur. Erst dann wird der Mundraum betrachtet:

  • Gaumen
  • Zunge
  • Zähne
  • Kariesanfälligkeit
  • Zahngesundheit
  • Zahnstellung des Ober- und Unterkiefers

Für den Fall, dass eine Behandlungsnotwendigkeit besteht, sind weitere Untersuchungen nötig. Fotografieren von Zähnen und Gesicht, Röntgenaufnahmen in zwei Ebenen und möglicherweise der Hand sowie eine Untersuchung der Zahnmodelle, für die ein 3D-Scan angefertigt werden muss.

Diese diagnostischen Unterlagen werden nach wissenschaftlichen Richtlinien ausgwertet und im Anschluss daran wird ein Behandlungsplan erstellt, in dem der Fachzahnarzt die richtigen Geräte für den Patienten auswählt.

Beim zweiten Besuch werden Befund und der Behandlungsplan ausführlich besprochen, so dass der Patient und seine Eltern genau informiert sind, welche Behandlungsschritte in welchem Zeitraum nötig werden. Erst dann wird mit der eigentlichen Therapie begonnen.

HERAUS­NEHMBARE GERÄTE

FESTSITZENDE GERÄTE

UNSICHTBARE GERÄTE

INVISALIGN

WEITERE GERÄTE

PROPHYLAXE